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Amateurfunkbaugruppen Laut Telekommunikationsgesetz (TKG) dürfen in Deutschland sogenannte Amateurfunkgeräte nur von Personen betrieben, gekauft, benutzt, etc. werden, die im Besitz einer gültigen Zulassung zur Teilnahme
am Amateurfunkdienst sind (Amateurfunklizenz). In anderen Ländern gelten deren Gesetze und Bestimmungen, etc. Mehr Informationen bekommen Sie z.B. von der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP
<http://www.regtp.de>).Zur
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